Elternarbeit

In unserer pädagogischen Arbeit ist uns die enge Zusammenarbeit mit den Eltern sehr wichtig. Ein gutes Verhältnis auf der Basis von Offenheit und Vertrauen wirkt sich positiv auf die Entwicklung des Kindes aus.

Die Kinder gemeinsam im Sinne von Erziehungs- und Bildungspartnerschaften fördern, unterstützen und in ihrem Entwicklungsprozess begleiten, ein Arbeiten von „Hand in Hand“, sind Grundlage, um die Kinder auf die Zeit danach und die Welt draußen vorzubereiten.

Inhalte der Elternarbeit:
  • Aufnahmegespräche
  • Kennenlerntage
  • Hospitationstage
  • Elternabende
  • Elternausschuss
  • Tür- und Angelgespräche
  • Mithilfe bei Festen und Veranstaltungen
  • Beratung und Unterstützung in Erziehungsfragen
  • Informationsaustausch in der Vermittlung von Beratungsstellen
  • Informationsecke („Schwarzes Brett“)
  • Mithilfe in Zeiten perosneller Engpässe
  • Entwicklungsgespräche
  • Austausch und Unterstützung der pädagogischen Arbeit
  • Mitbetreuung und Fahrdienste bei Ausflügen

Elternausschuss

Der Elternausschuss ist das Bindeglied zwischen Elternschaft, Team und Träger. Seine Funktion und Arbeitsweise ist im Kindertagesstättengesetz verankert (Elternausschuss-Verordnung §1-4).

Elternausschusssitzungen orientieren sich an geplanten Vorhaben, anfallenden und anstehenden Aktivitäten, Informationen, Problemen, Veränderungen und Anschaffungen. Im offenen Gespräch und gegenseitigen Austausch wird die Zusammenarbeit mit Träger, Team und Elternschaft gefördert, belebt, unterstützt und transparent gemacht.

Erziehungs- und Bildungsarbeit können besser gestaltet werden und sich so erfolgreich auf die Kinder auswirken. Unser Elternausschuss wird jährlich in der Elternversammlung gewählt und setzt sich aus mindestens drei Mitgliedern zusammen.

  • 1. Vorsitzender: René Kirchhoff
  • 2. Vorsitzende: Manuela Bertz
  • Elternkassenverwalterin: Ramona Muth
  • Beisitzende: Nadine Bösel

Im Kreis Alzey-Worms hat sich ein Kreiselternausschuss der Kindertagesstätten „KEA“ zusammengeschlossen. Er bietet Möglichkeiten zur Information, Beratung und Unterstützung, alles was die Kindertagesstätte, den Kindergarten betrifft. Auf die Bildung von örtlichen, überörtlichen und landesweiten Zusammenschlüssen, wird auch im Kindertagesstättengesetz hingewiesen.